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Müssen auch weiterhin FFP2-Masken getragen werden?

Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Danach galt ab dem 01.10.2022 eine “FFP2-Maskenpflicht” für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Und ja, die Pflicht gilt auch weiterhin…

Mittlerweile werden die Corona-Maßnahmen überall gelockert. So brauchen Schleswig-Holsteiner z.B. seit Jahresbeginn im Nahverkehr keine Maske mehr zu tragen und in anderen Bundesländern darf das Personal in Arztpraxen Gesundheitseinrichtungen ab 1. Februar 2023 auf das Tragen von Masken verzichten.

Manch einer wundert sich daher, dass Patienten und Patientinnen weiterhin Masken tragen sollen.  Grund dafür ist das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz, in dem der Bundesgesundheitsminister diese Regelung festgezurrt hat. Die Landesregierungen können nur Einfluss auf die Regelungen nehmen, die nicht per Gesetz bundesweit festgeschrieben sind. Und so bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Patientinnen selbst dann noch bestehen, wenn alles andere seitens der Bundesländer schon längst abgeschafft ist…

Wann endet diese FFP2-Maskenpflicht?

Die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen gilt aufgrund bundesweiter Regelungen weiter. Die entsprechende Verordnung läuft derzeit bis zum 7. April 2023. Wenn das Bundesministerium das nicht noch einmal verlängert, sollte das Thema zu diesem Termin ausgestanden sein.


Ausnahmen von der Maskenpflicht

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind für Arztpraxen in folgenden Fällen vorgesehen:

  • wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht,
  • für Kinder unter 6 Jahren,
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie
  • für Gebärdensprachdolmetscherinnen, Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshelferinnen oder Kommunikationshelfer, die für Personen mit Hörbehinderung tätig sind und ein das ganze Gesicht abdeckendes Visier verwenden.

Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ist statt einer FFP2-Maske das Tragen einer medizinischen Maske (“OP-Maske”) möglich.


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